Allgemeine Geschäftsbedingungen 2010
- Artikel 1. Allgemeine Grundsätze
1.1 Anwendung der Rechtswirksamkeit: Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
werden systematisch jedem Käufer der Kategorie 'Händler' überreicht, um es ihm zu ermöglichen, Bestellungen aufzugeben (mit Anlieferung oder Abholung der Ware durch den Kunden).
Zur Kategorie 'Händler' gehören alle juristischen Einheiten, die das Produkt bei dem Endverbraucher vermarkten.
Die Tatsache, eine Bestellung aufzugeben, impliziert als Konsequenz die völlige und uneingeschränkte Zustimmung des Kunden zu den AGB, unter Ausschluss jedweden anderen Dokuments. Keine gesonderte Bedingung kann die vorliegenden AGB ergänzen oder eine Ausnahme zu ihnen darstellen, außer mit vorheriger und ausdrücklicher Einwilligung der Firma SAS NAJJAR, welche die Dispositionen der AGB nennt, die auf diese Weise geändert oder ergänzt werden.
1.2 Nichterfüllung der allgemeinen Grundsätze: Die Firma SAS NAJJAR kann die angenommenen
Bestellungen auflösen und/oder die Handelsbeziehungen ohne Vorankündigung durch ein Einschreiben mit Rückschein beenden und alle zukünftigen Bestellungen ablehnen, insbesondere in folgenden Fällen: ungünstige Veränderungen der finanziellen oder geschäftlichen Situation des Kunden, die in eine Zahlungsunfähigkeit münden, Nichterfüllung der Verpflichtungen seitens des Kunden und insbesondere im Fall der Zahlungsverspätung, Verkennung des Verbraucherrechtes und/oder des Wettbewerbsrechts durch den Kunden, im Fall höherer Gewalt oder gleichgestellter Ereignisse. Im Fall der Auflösung angenommener Bestellungen ist die Firma SAS NAJJAR von seiner Lieferverpflichtung befreit. Sie schuldet dem Kunden keinerlei Entschädigung.
Die Tatsache, dass sich die Firma SAS NAJJAR die Dispositionen ihrer AGB zu einem gegebenen Zeitpunkt nicht zunutze macht, kann nicht als gültiger Verzicht darauf interpretiert werden, sich zu einem späteren Zeitpunkt eine beliebige genannte Bedingungen zunutze zu machen.
1.3 Zuständige Gesetzgebung und Zuweisung der Gerichtsbarkeit: Die anwendbare Gesetzgebung
ist die französische Gesetzgebung. Alle Streitsachen, die sich aus den Unternehmungen ergeben, auf die die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen abzielen, werden dem 'Tribunal de Commerce de Lyon' (dem Handelsgericht Lyon) übergeben, selbst im Fall mehrerer Beklagter, was ausdrücklich durch den Kunden akzeptiert wird.
- Artikel 2 - Bestellung
Mit der an die Firma SAS NAJJAR adressierten Bestellung willigt der Kunden in das ihm in jedem Fall bekannte Gebot ein, dass keine Bestellung kleiner als 150€ ohne MwSt. sein darf. Die Preise umfassen nicht den Transport außerhalb der Grenzen von Kontinental-Frankreich. Die Transportpreise sind bei der Firma SAS NAJJAR zu erfragen.
Eine Bestellung gilt erst bei ihrer Bearbeitung als akzeptiert. Die Firma SAS NAJJAR behält sich das Recht vor, eine Bestellung nicht zu akzeptieren, zu reduzieren oder zu teilen, wenn sie im quantitativen Bereich abnorm ist.
Jegliche vom Kunden ersuchte Veränderung kann nur in dem Fall berücksichtig werden, wenn sie der veränderten Bestellung keinen abnormen Charakter verleiht, sie ist der Firma SAS NAJJAR offiziell und schriftlich mitzuteilen und muss von letzterer mindestens 4 Tage vor dem auf der angenommenen Bestellung vermerkten Lieferdatum empfangen werden.
Eine Bestellung kann nur an einen einzigen Ort geliefert werden, an einem einzigen Datum und Zeitpunkt und gibt dem Unternehmen Anlass zu nur einer einzigen Rechnung.
Die Firma SAS NAJJAR verwaltet keine Restbeträge. Es empfiehlt sich daher, das oder die nicht lieferbaren Produkte erneut zu bestellen.
- Artikel 3 - Lieferung
3.1 Fristen: Die Firma SAS NAJJAR bemüht sich, die auf den Bestellungen vermerkten Lieferfristen einzuhalten und kann in keinem Fall für Lieferverspätungen verantwortlich gemacht werden.
Infolgedessen können Lieferfristüberschreitungen weder Schadensersatz, Abzüge, noch Annullierung der laufenden Bestellungen verursachen.
Die Firma SAS NAJJAR ist von Rechts wegen in dem Fall befreit von jeglicher Verpflichtung hinsichtlich der Lieferfristen, wenn der Kunde nicht seinen Verpflichtungen nachkommt und insbesondere nicht beizeiten die zur Bearbeitung der Bestellung erforderlichen Auskünfte liefert sowie im Fall höherer Gewalt oder gleichgestellter Ereignisse. Die Firma SAS NAJJAR bemüht sich, in diesem Fall den Kunden über die aufgetretenen Schwierigkeiten zu benachrichtigen.
3.2 Konformität: Bei der Anlieferung obliegt es dem Kunden, den Lieferschein und den Zustand der gelieferten Produkte zu überprüfen. Im Fall von Mängeln, Verlust, Schaden, die im Sinne von Artikel 133-3 des Handelsgesetzbuches auf den Transport zurückzuführen sein können, muss der Kunde:
- die Vorbehalte klar, deutlich und vollständig auf die originalen Transportdokumente und auf den PDA (Personal Digital Assistant) des Auslieferers notieren und das Doppel an den Verkäufer zurückgehen lassen.
- Innerhalb von acht Tagen nach der Lieferung der Produkte muss er darüberhinaus die Firma SAS NAJJAR schriftlich über die festgestellten Schäden an den Produkten informieren und jeglichen Nachweis über der Gegebenheit der Schäden und Anomalien liefern. Die Unterlassung, auf diese Weise zu handeln, führt den Verzicht des Kunden mit sich, die gute Ausführung durch die Firma SAS NAJJAR und seine vertraglichen Verpflichtungen zu kritisieren.
- Artikel 4 - Preise
Die Inrechnungstellung wird auf der Basis der den AGB beigefügten Preisen gemacht, welche variieren können. Die Firma SAS NAJJAR übermittelt dem Kunden die neuen Tarife sobald sie verfügbar sind. Die Preise sind Einheiten-Preise ohne MwSt. Der angewendete Prozentsatz der MwSt. erscheint auf dem Tarif sowie auf den Rechnungen in Form des folgenden Codes:
Code 0: ohne MwSt. - Code 1: 19.6% - Code 2: 5.5%. Jegliche gemäß der Anwendung französischer Regelungen oder jener eines Importlandes oder eines Durchgangslandes zu bezahlenden Steuern, Abgaben, Ansprüche oder andere Leistung fallen zu Lasten des Erwerbers.
Die Produkte werden zu dem am Tag der Rechnungsstellung geltenden Preise geliefert.
- Artikel 5 - Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Gemäß Artikel L 441-3 des Handelsgesetzbuches wird für jede Lieferung eine Rechnung am Tag der Abfahrt vom Lager der Firma SAS NAJJAR erstellt, mit Ausnahme von Proforma-Rechnungen, deren Begleichung vor der Lieferung fällig ist.
Das Datum der Ausgabe der Rechnung ist der Ausgangspunkt der Zahlungsfälligkeit.
Zu jeder Bestellung kann, konform zu den Dispositionen von Artikel L 441-3 des Handelsgesetzbuches, nur eine einzige Rechnung gehören.
Die Rechnungen sind umgehend zu bezahlen. Die umgehende Bezahlung begründet keinen Anspruch auf Skonto. Die Begleichung der Rechnung erfolgt per Scheck, Überweisung oder Kartenzahlung vor Lieferung der Waren.
Bei Ausbleiben einer Bezahlung zum festgesetzten Datum wird der Betrag dieser Rechnung sofort fällig. Bei jeglicher Zahlungsverspätung wird von Rechts wegen und ohne Formalität ein Bußgeld erhoben in Höhe des dreifachen Betrags des gesetzlichen Zinssatzes. Bei nicht ausreichender Deckung seines Bankkontos muss der Kunde die dazugehörigen Kosten in Höhe von 23€ für jede nicht bezahlte Rechnung übernehmen.
- Artikel 6 - Eigentumsvorbehaltsklausel
6.1 Eigentumsvorbehaltsklausel: Es wird vereinbart, dass der Besitz der bestellten und gelieferten Produkte nicht vor der vollständigen Bezahlung des Preises und der weiteren Kosten durch den Kunden auf letzteren übergeht. Die Bezahlung versteht sich als tatsächlicher Zahlungseingang der Zahlungsanweisung. Im Falle des Nichterfolgens der Bezahlung durch den Kunden kann die Firma SAS NAJJAR die nicht bezahlten Produkte wieder in ihren Besitz nehmen, ungeachtet jeglicher Wiedergutmachung. Alle Kosten der Rücknahme oder des Verfahrens gehen zu Lasten des Kunden.
6.2 Gefahrenübertragung: Die Übertragung der Risiken hinsichtlich Verlust und Beschädigung der Produkte der Firma SAS NAJJAR vollzieht sich bei der Übergabe der Produkte an den ersten Transporter nach den Ladeoperationen oder bei der Abholung durch den Kunden. Daraus folgt insbesondere, dass die Produkte auf Kosten und Gefahren des Kunden unterwegs sind.
- Artikel 7 - Geistiges Eigentum
Alle Elemente (Marken, Zeichnungen, Modelle, Logos, Graphiken, ...) sind Exklusivbesitz der Firma SAS NAJJAR.
Die Reproduktion oder Nutzung dieser Elemente im Ganzen oder in Teilen ist ausdrücklich verboten.
Aktualisiert am 21/06/2010
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